Wir beraten Sie kompetent und liebevoll
Wer ist verpflichtet zum Beratungseinsatz?
Wenn Sie Pflegegeld ab Pflegegrad 2 beziehen und keinen professionellen Pflegedienst nutzen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Diese Pflicht wird durch § 37 Abs. 3 SGB XI definiert.
Die Pflegekasse informiert Sie nach der Einstufung über die Fristen.
Lassen Sie sich telefonisch unverbindlich von uns beraten.
- Pflegegrad 2 & 3: mindestens zweimal im Jahr
- Pflegegrad 4 & 5: mindestens vierteljährlich


So läuft die Beratung ab
Ein qualifizierter Pflegeberater – zugelassen nach § 72 SGB XI – besucht Sie Zuhause. Er prüft Ihre Pflegesituation, gibt hilfreiche Tipps und stellt sicher, dass alles gesetzeskonform verläuft. Bei Folgeterminen ist auch Videoberatung möglich.
Kosten, Übernahme und Nachweis
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Der Nachweis erfolgt direkt über den Berater – für Sie entstehen keine bürokratischen Schritte.
Folgen bei Nichtdurchführung
Wenn Sie den Beratungseinsatz versäumen, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Zur Qualitätssicherung und zum Schutz Ihrer Pflege ist diese Pflicht integraler Bestandteil.
Ihr persönlicher Nutzen: Mehr als nur Pflicht
Neben der Pflicht bietet Ihnen der Einsatz viele Vorteile:
- Beratung zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
- Hinweise auf Schulungen für Angehörige
- Informationen zu Entlastungsangeboten wie Tagespflege oder Zuschüssen
Eine Chance, Ihre Pflegesituation zu optimieren und bestmöglich zu gestalten.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI
Nein, Ihre Pflegekasse übernimmt alle Kosten.
Wir unterstützen Sie gerne:
Ja – ab dem zweiten Termin ist eine Videoberatung möglich.
Es droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Wir erinnern Sie rechtzeitig – damit das nicht passiert!
- Ausführliche Informationen zum Beratungseinsatz inkl. „Erstberatung vor Ort, danach optional per Video“ bei pflege.de
- Gesetzliche Fristen & Pflichttermine bestätigt durch AOK: halbjährlich bei PG 2/3, vierteljährlich bei PG 4/5
- Informationen zu Kostenübernahme und Sanktionen bei Verstößen (Pflegegeldkürzung) auf pflege.de