Beratungseinsatz § 37.3 SGB XI

Wir beraten Sie kompetent und liebevoll

Viele Menschen pflegen ihre Angehörigen zuhause – mit Herz und großem Engagement. Doch gerade bei dieser wichtigen Aufgabe kommen auch gesetzliche Anforderungen auf Sie zu. Eine davon ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI. Wir von den Heidenheimer Alltagshelfern begleiten Sie liebevoll und professionell durch diesen Prozess, damit Sie bestens informiert und entlastet sind.
Unser Ziel ist es, Ihnen das Leben zu erleichtern, damit Sie sich auf die schönen Dinge konzentrieren können. Mit unserer Alltagsbetreuung sorgen wir dafür, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohlfühlen und Ihre Selbstständigkeit bewahren.

Anrufen: 07321 92 44 626

Wer ist verpflichtet zum Beratungseinsatz?

Wenn Sie Pflegegeld ab Pflegegrad 2 beziehen und keinen professionellen Pflegedienst nutzen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Diese Pflicht wird durch § 37 Abs. 3 SGB XI definiert.

Die Pflegekasse informiert Sie nach der Einstufung über die Fristen.

Lassen Sie sich telefonisch unverbindlich von uns beraten.


  • Pflegegrad 2 & 3: mindestens zweimal im Jahr

  • Pflegegrad 4 & 5: mindestens vierteljährlich

Sie haben Fragen? Jetzt anrufen!

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI | Pflegedienst berät Frau mit Pflegegrad
Pflegedienst Frau berät Mann

So läuft die Beratung ab

Ein qualifizierter Pflegeberater – zugelassen nach § 72 SGB XI – besucht Sie Zuhause. Er prüft Ihre Pflegesituation, gibt hilfreiche Tipps und stellt sicher, dass alles gesetzeskonform verläuft. Bei Folgeterminen ist auch Videoberatung möglich.

Kosten, Übernahme und Nachweis

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Der Nachweis erfolgt direkt über den Berater – für Sie entstehen keine bürokratischen Schritte.

Folgen bei Nichtdurchführung

Wenn Sie den Beratungseinsatz versäumen, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Zur Qualitätssicherung und zum Schutz Ihrer Pflege ist diese Pflicht integraler Bestandteil.

Ihr persönlicher Nutzen: Mehr als nur Pflicht

Neben der Pflicht bietet Ihnen der Einsatz viele Vorteile:

  • Beratung zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
  • Hinweise auf Schulungen für Angehörige
  • Informationen zu Entlastungsangeboten wie Tagespflege oder Zuschüssen

Eine Chance, Ihre Pflegesituation zu optimieren und bestmöglich zu gestalten.

Jetzt Termin vereinbaren


    Kostenloses Beratungsgespräch

    Gerne beraten wir Sie persönlich und kümmern uns um alles – kontaktieren Sie uns jetzt für Ihren Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI!

    Häufige Fragen zum Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI

    Nein, Ihre Pflegekasse übernimmt alle Kosten.

    Wir unterstützen Sie gerne:

    Kontaktieren Sie uns – wir regeln das für Sie!

    Einfach anrufen oder mailen – wir finden flexibel einen Termin, der zu Ihnen passt.

    Ja – ab dem zweiten Termin ist eine Videoberatung möglich.

    Sprechen Sie uns einfach an!

    Es droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Wir erinnern Sie rechtzeitig – damit das nicht passiert!

    • Ausführliche Informationen zum Beratungseinsatz inkl. „Erstberatung vor Ort, danach optional per Video“ bei pflege.de 
    • Gesetzliche Fristen & Pflichttermine bestätigt durch AOK: halbjährlich bei PG 2/3, vierteljährlich bei PG 4/5
    • Informationen zu Kostenübernahme und Sanktionen bei Verstößen (Pflegegeldkürzung) auf pflege.de